Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Gleiches gilt für die Aufnahme eine Kredits von mehr als 2.000,- Euro.