Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam bei Verfügungen von über 5.000,00 EUR. Bei Geschäften von über 50.000,00 EUR ist die vorherige Zutimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Der Vorstand ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.