Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende sind einzelvertretungsbefugt bis zu einem Betrag von 10.000,00 EUR. Bei einem Rechtsgeschäft von mehr als 10.000,00 EUR ist die Zustimmung eines weiteren Vorstandsmitglieds erforderlich.