Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, von denen eines der erste oder der zweite Vorsitzende sein muss. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 5.000,00 EUR sowie zum Erwerb, zur Belastung und zur Verfügung über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.