Jedes Vorstandsmitglied kann den Verein gerichtlich und außergerichtlich einzeln vertreten. Hingegen sind Erwerb, Veräußerung und Belastung von Immobilien gemeinsam vorzunehmen und bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Die Aufnahme von Bankkrediten bedarf der Zustimmung des Verwaltungsrats.