Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Zum Erwerb, Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 2.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.