Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten und den Vizepräsidenten gemeinsam oder durch den Präsidenten oder den Vizepräsidenten jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von mehr als 1000,00 EUR die Zustimmung der Mehrheit des Vorstandes gem. § 13/1. der Satzung erforderlich ist.