Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Abschluss von Rechtsgeschäften, die eine jeweilige Zahlungsverpflichtung von mehr als 500,00 EUR auslösen, die Beteiligung an Gesellschaften, die Aufnahme von Darlehen sowie die Übernahme von Bürgschaften und Garantieverpflichtungen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.