Der Vorsitzende vertritt allein. Die Aufnahme von Darlehen o.ä. Rechten ,das Ausstellen von Wechseln und alle Verträge mit wiederkehrenden Lasten- insbesondere Miet-und Leasingverträge - bedürfen der Zustimmung des Beirats. Der Vorsitzende ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.