Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt für Rechtsgeschäfte bis zu einem Wert von 1.000.00 EUR; im übrigen vertreten jeweils zwei Vorstansmitglieder gemeinsam. Für Rechtsgeschäfte mit einem Wert über 5.000,00 EUR ist darüber hinaus die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.