Der Verein wird durch den Vorsitzenden oder der 1. Stellvertretungsperson allein vertreten. Die sonstigen Vorstandsmitglieder vertreten jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Vorstand ist befugt, den Verein mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.