Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende. In finanziellen Angelegenheiten bis zu einem Geschäftswert in Höhe von EUR 1.000,00 ist der Kassierer alleine verfügungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von mehr als EUR 1.000,00 ist der Kassierer gemeinsam mit dem 1. Vorsitzenden oder 2. Vorsitzenden verfügungsberechtigt.