Satzung vom 28.10.1910, neugefasst am 09.10.2002, zuletzt geändert am 26.10.2005
Eintragungstext
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Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Tag der ersten Eintragung: 13.03.1911 Tag der letzten Eintragung: 03.04.2006 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 341 Amtsgericht Soest getreten. Freigegeben am 17.09.2009.
Eintragungstext
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4
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1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 29.10.2009 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Aufgaben des Vereins), § 4 (Zweck, Gemeinnützigkeit, Zugehörigkeit zum Spitzenverband, Geschäftsjahr, Aulösung), § 5 ((Mitglieder), § 8 (Aufgaben der Mitgliederversammlung), § 10 (Vorstand) und § 13 (Leitende Pfarrerin) beschlossen.
Eintragungstext
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Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 03.05.2012 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Aufgaben des Vereins), § 4 (Steuerbegünstigte Zwecke, Zugehörigkeit zum Spitzenverband, Geschäftsjahr), § 5 (Mitglieder), § 7 (Mitgliederversammlung), § 14 (Auflösung) beschlossen.
Eintragungstext
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Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 22.11.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz) beschlossen.
Eintragungstext
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4
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 11.10.2019 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Steuerbegünstigte Zwecke, Zugehörigkeit zum Spitzenverband, Geschäftsjahr), § 5 (Mitglieder), § 8 (Aufgaben der Migliederversammlung), § 9 (Einberufung, Beschlussfähigkeit, Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung), § 10 (Vorstand), § 11 (Aufgaben des Vorstandes), § 12 (Einberufung, Beschlussfähigkeit, Geschäftsordnung des Vorstandes), § 13 (Leitende Pfarrerin) beschlossen.
Der Verein wird durch die leitende Pfarrerin vertreten. Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB partiell befreit für Rechtsgeschäfte mit anderen als gemeinnützig anerkannten Oraganisationen. Ferner kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung für ein konkretes Rechtsgeschäft Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.