| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird durch zwei Mitglieder gemeinschaftlich vertreten, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. Nachstehende Entscheidungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Genehmigung des Erzbischöflichen Generalvikariates in Paderborn: a. Satzungsänderung, b. Auflösung des Vereins, c. Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe von Eigentum an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie Änderung, Veräußerung und Aufgabe von Rechten an Grundstücken, sofern der Wert des einzelnen Rechtsgeschäftes 50.000,00 EUR übersteigt, d. Aufnahme und Gewährung von Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr in einer Höhe von mehr als 20.000,00 EUR, e. Aufnahme und Hingabe von Darlehn und die Übernahme sonstiger Schuldverpflichtungen mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr in einer Höhe von mehr als 50.000,00 EUR, f. Planung und Abschluss von Verträgen betreffend die Durchführung von Baumaßnahmen ab einer Größenordnung von 150.000,00 EUR, g. Abschluss von Verträgen, die eine entgeltliche Geschäftsbesorgung zum Gegenstand haben, ab einem Betrag von 25.000,00 EUR, h. Übernahme von Bürgschaften, Garantieerklärungen und/oder Patronatserklärungen i. Gründung von Gesellschaften oder juristischen Personen, j. Erwerb, Gründung und Veränderung von Beteiligungen, k. Übernahme der Betriebsträgerschaft, des Betriebes oder der Betriebsführung von Einrichtungen, i. Verschmelzungen des Vereins |