Vereinsregister des Amtsgerichts Arnsberg
Abdruck
Nummer des Vereins:
Seite 1 von 3
VR 271
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Kolpinghaus Sundern/Sauerl. e.V.
b)
Sundern
a)
Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Für den Erwerb, Veräußerung oder dinglichen Belastung
von Immobilien,Verpfändung von beweglichem oder
unbeweglichem Vereinsvermögen oder Überlassung an
Dritte zur Benutzung ganz oder zum größten Teil,
Abschluß von Miet- und Pachtverträgen mit einer
Laufzeit von mehr als einem Jahr, den
Abschluß von Rechtsgeschäften, die zur Verpflichtung
für den Verein mit einem Betrag von mehr als 5.000,00
DM führen, ist die vorherige Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich.
b)
Vorstand:
Hammeke, Franz-Josef, Sundern, *XX.XX.1932
Vorstand:
Gudermann, Heinz, Prokurist, Sundern
Vorstand:
Nöcker, Günter, Architekt, Sundern
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 27.01.1932 zuletzt geändert am 22.03.1984 und 12.06.1985
a)
02.04.2004
Pehle
b)
Tag der ersten Eintragung:
09.04.1932
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
02.04.2004.
2
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Hammeke, Franz-Josef, Sundern, *XX.XX.1932
Bestellt als
Vorstand:
Müller, Peter, Sundern, *XX.XX.1951
a)
25.05.2005
Pehle
3
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Nöcker, Günter, Architekt, Sundern
Nicht mehr
Vorstand:
Gudermann, Heinz, Prokurist, Sundern
Bestellt als
Vorstand:
Karl Heinrich, Runte, Sundern, *XX.XX.1946
Bestellt als
Vorstand:
Drölle, Werner, Sundern, *XX.XX.1940
a)
12.06.2008
Reimer
Abruf vom 17.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Arnsberg
Abdruck
Nummer des Vereins:
Seite 2 von 3
VR 271
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
4
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Drölle, Werner, Sundern, *XX.XX.1940
Bestellt als
Kassierer:
Scheffer, Reinhard, Sundern, *XX.XX.1947
a)
20.01.2012
Hövelborn
5
b)
Nicht mehr
Kassierer:
Scheffer, Reinhard, Sundern, *XX.XX.1947
Bestellt als
Schatzmeister:
Köhler, Manuel, Sundern, *XX.XX.1967
a)
23.08.2012
Weiß
6
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Müller, Peter, Sundern, *XX.XX.1951
Nicht mehr
Vorstand:
Karl Heinrich, Runte, Sundern, *XX.XX.1946
Bestellt als
Vorsitzender:
Plass, Reinhold, Sundern, *XX.XX.1948
Bestellt als
Schriftführer:
Bittern, Karl-Bernd, Sundern, *XX.XX.1952
a)
02.02.2015
Weiß
7
a)
Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Für den Erwerb, die Veräußerung oder dingliche
Belastung von Immobilien; Verpfändung von
beweglichem oder unbeweglichem Vereinsvermögen
oder der Überlassung an Dritte zur Benutzung ganz oder
zum größeren Teil; Abschluss von Miet- und
Pachtverträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr, den Abschluss von Rechtsgeschäften, die zur
Verpflichtung für den Verein mit einem Betrag von mehr
als 10.000 EUR führen, ist die vorherige Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.10.2015 hat die Änderung der Satzung in § 9
(Beschränkungen des Vorstands) und mit ihr die Änderung der Vertretungsmacht des
Vorstands beschlossen.
a)
27.12.2016
Weiß
Abruf vom 17.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Arnsberg
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Nummer des Vereins:
Seite 3 von 3
VR 271
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
8
a)
Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Für den Erwerb, die Veräußerung oder dingliche
Belastung von Immobilien, Verpfändung von
beweglichem oder unbeweglichem Vereinsvermögen
oder der Überlassung an Dritte zur Benutzung ganz oder
zum größeren Teil, Abschluss von Miet- und
Pachtverträgen mit einer Laufzeit von mehr als fünf
Jahren sowie Abschluss von Rechtsgeschäften, die zur
Verpflichtung für den Verein mit einem Betrag von mehr
als 10.000,00 EUR führen, ist die vorherige Zustimmung
der Mitgliederversammlung erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.03.2019 hat die Änderung der Satzung in § 3
(Mitgliedschaft), § 4 (Verlust der Mitgliedschaft), § 5 (Beiträge), § 7
(Mitgliederversammlung), § 9 (Beschränkung des Vorstandes) und § 12 (Sonstige
Bestimmungen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 09.10.2019 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name
und Sitz) beschlossen.
a)
08.03.2021
Hövelborn
Abruf vom 17.12.2024