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‚Amtsgericht
Gellenkirchen
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Tausender|
Hunderter
Zehner
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Vereinsregister
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Rechtsverhältnisse
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Vereins
(Satzung,
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usw.)
und
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1.
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Verein
zur
Förderung
V
1.
Vorsitzender:
Die
Satzung
ist
am
26.
Januar
1994
errichtet.
a)
24.
März
1994
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‚
des
Kath.
Kinder=
„Johanna
Kraus
geb.
Jedes
Vorstandsmitglied
ist
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St.
Peter,
Dreschers,
Hausfrau,
berechtigt.
Zu
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Immendorf.
Geilenkirchen-Waurichen;
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Vorsitzender:
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Justizangestellt®
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Geilenkirchen-
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Beate
Justen
geb.
Jungen,
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Immendorf
Hausfrau,
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Geilenkirchen-Immendorf.
b)
Satzung
Bl.
2
1.
Vorsitzende:
Johanna
Kraus
und
Beate
Justen
sind
aus
dem
Vor-
Sonja
Maria
Wa
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ausaeschieden.
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geborens
Finken,
.
Sonia
Maria
Wehrmeyer
geborene
Finken
ist
als
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am
14.05.1974,
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1.
Vorsitzende,
Ellen
Eylmanns
gsborane
Bock
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‚seilerkirchen-Waurichen
ist
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2.
Vorsitzende
in
den
Vorstand
gewählt
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worden.
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Vorsitzende:
Ellen
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Bock,
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Karteiblatt
VR
-
gen.
1.1989
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M.
DuMont
Schauberg,
Köln
gob.
am
12.12.1968,
Geilenkirchen-Wauricha
Den
Vorstand
bilden
jetzt:
1.
Vorsitzende:
’
Petra
Stüllenberg
geborene
Janas,
geboren
am
12.
Dezember
1960,
|Geilenkirchen;
|
12.
Vorsitzende:
Sabine
Kruse
geborene
Bastlin
[geboren
am
19.
September
1958,
Geilenkirchen.
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)
Be
2001
S
br
Justizangestellte
Fortsetzung
Rückseite
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Name
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Liquidatoren
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4.
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1.
Vorsitzende:
N
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\
Ulrike
Reuschen
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7.
Dezember
1966,
Geilenkirchen.
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2.
Vorsitzende:
27.
Dezember
1971,
Geilenkirchen.
4
Saskia
Wirtz,
geboren
am
Petra
Stüllenber
Ulricke
Reuschen
(1.
Vorsitzende)
ist
in
den
Vor-
stand
gewählt
worden.
Sabine
Kruss
ist
aus
dem
Vorstand
ausgeschieden.
Saskia
Wirtz
(2.
Vorsitzende)
ist
in
den
Vorstand
gewählt,
:|
worden.
Durch
Bsschluss
der
Mitgliederversammlung
vom
21.
September
2005
wurde
die
Satzung
neu
gefasst.
Vorstand
im
Sinne
des
$
26
BGB
sind
der
1.
Vor-
sitzende
und
der
2.-Vorsitzende.
Die
Vertretungs-
macht
des
Vorstands
ist
in
dar
Weise
beschränkt,
dass
bis
zu
einem
Betrag
von
50,00
EURO
der
1..
und
2.
Vorsitzende
nur
gemeinsam
vertretungsberschtigt
sind.
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0.5,
Fortsetzung
auf
dem
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Bemerkungen
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arnorn
‚Justizobe
sekretärin
la)
02.09.2005
EL-GE
(Overhoff)
Justizobersekretärin
|b)_
Satzung
Bl.
59,
ten
Blatt
60