Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden (zugleich SLG-Leiter/in), dem/der Geschäftsführer/in (zugleich stellvertretende/r SLG-Leiter/in), dem/der Schatzmeister/in und dem/der Schriftführer/in. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der/die 1. Vorsitzende vertreten.