Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. und dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftwert über 1.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.