Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die erste Vorsitzende, der/die zweite Vorsitzende, der/die Kassierer/in, der/die zweite Kassierer/in und der/die Schriftführer/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Eines dieser Vorstandsmitglieder muss der/die erste Vorsitzende oder der/die zweite Vorsitzende sein.