Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens einem 1. Vorsitzenden (Direktor), einem stellvertretenden Vorsitzenden (Assistent Direktor) sowie einem Schatzmeister (Treasurer) und höchstens insgesamt fünf Vorstandsmitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.