Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern, und zwar aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister(in). Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der/ die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende und der/die Schatzmeister(in).