Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer, dem Beisitzer der Jugendabteilung und dem Beisitzer der Ehrenabteilung. Der Verein wird gemäß § 26 BGB Abs. 2 durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.