Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Sportwart, dem Kassenwart und dem Jugendwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich vertreten, wobei darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende sein muss.