Der Vorstand im Sinne von §26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Finanzvorstand und dem Schriftführer. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind jeweils alleinvertretungsberechtigt, die weiteren Vorstandsmitglieder sind jeweils zu zweit vertretungsberechtigt.