Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus: a) dem Vorsitzenden, b) dem stellvertretenden Vorsitzenden, c) dem Schriftführer, d) dem Schatzmeister, e) dem Beisitzer. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten.