Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Kassierer/in, dem/der Schriftführer/in und dem/der stellvertretenden Schriftführer/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt.