Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 1. Vize Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist dahingehend beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 500,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.