Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der 1. und 2. stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, von denen einer der Vorsitzende oder einer der stellvertretenden Vorsitzenden sein muss.