Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister/in. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist dahingehend beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 1.000,00 EUR die Vorstandsmitglieder nur gemeinsam vertretungsberechtigt sind.