Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende und der/die Schatzmeister/in. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt, wobei eine/r von beiden der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzenden sein muss.