Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Kassierer/in, dem/der stellvertretenden Kassierer/in, dem/der Schriftführer/in, dem/der stellvertretenden Schriftführer/in und einem oder mehreren Beisitzer/innen. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.