Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Schatzmeister sowie vier Beisitzern. Der Vorsitzende, sein Stellvertreter und der Schatzmeister vertreten den Verein jeweils allein, die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.