Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind: a) der/die Vorsitzende, b) der/die stellvertretende Vorsitzende, c) der/die Schriftführer(in), d) der/die Schatzmeister(in). Zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam.