Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten/der Präsidentin als Ersten Vorsitzenden/Erste Vorsitzende, dem/der zweiten Vorsitzenden, dem/der Geschäftsführer/in und dem/der Schatzmeister/in. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt.