Vorstand gemäß § 26 BGB sind der/die 1. Vorsitzende und der/die 2. Vorsitzende. Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 200,00 EUR belasten, sind die beiden Vorstandsmitglieder nur gemeinsam vertretungsberechtigt.