Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens 4 und maximal 15 Mitgliedern, darunter dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden, dem/derKassenwart*in ,dem/der Schriftführer*in und weiteren Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.