Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Mitgliedern (Ressorts: Veranstaltungen & Partner, Marketing & Kommunikation, Mitglieder & Finanzen). Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.