Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem/der 1. und 2. Vorsitzenden und dem/der Kasenwart(in). Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes wird im Außenverhältnis gegenüber Dritten in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte, die einen Betrag von 1.000,00 EUR übersteigen, nur von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam rechtswirksam abgeschlossen werden können.