Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende, der/die Schriftführer/in, der/die stellvertretende Schriftführer/in, der/die Kassierer/in und der/die stellvertretende Kassierer/in. Der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten gemeinsam den Verein.