Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus mindestens 5 Personen, dies sind - der Vorsitzende - ein stellvertretender Vorsitzender - der Schatzmeister - und der Schriftführer sowie kraft Sonderrecht der jeweilige Schießstandbetreiber der Anlage im Musikbunker Goffartstrasse. Jeder von ihnen vertritt den Verein gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert im Einzelfall von mehr als 3.000,00 Euro sind für den Verein nur dann verbindlich, wenn ihnen die Mitgliederversammlung zugestimmt hat.