Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden, dem/der Kassierer/in und dem/der Schriftführer/in. Der/die 1. Vorsitzende oder der/die 2. Vorsitzende vertritt jeweils mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.