Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. und 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister sowie bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird vertreten durch den 1. oder 2. Vorsitzenden oder dem Schatzmeister jeweils mit einem anderen Vorstandsmitglied gemeinschaftlich.