Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmenschen und dem stellvertretenden Schatzmenschen. Je zwei Mitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Für Verträge bis zu einer Einzelsumme von 500,00 EUR sind die Mitglieder des Vorstands alleine vertretungsberechtigt.