Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem/der Vorstandsvorsitzenden und jeweils einem Vorstandsmitglied für Finanzen, Strategie und Operation, höchstens jedoch aus sechs Personen. Der Vorstandsvorsitzende ist einzelvertretungsbefugt. Im Übrigen vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam.