Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem 1. Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorstizenden und einem Schatzmeister. Bei nicht-vermögensrechtlichen Angelegenheiten und einem Geschäftsvolumen von einschließlich 500 Euro vertritt jedes Vorstandsmitglied einzeln. Für Geschäftsvolumen größer als 500 Euro bedarf es der Zustimmung aller Vorstandsmitglieder.