Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem stellvertretenden Schatzmeister, dem Geschäftsführer, dem stellvertretenden Geschäftsführer und dem Ortsvorsteher. Je zwei von ihnen, darunter der Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam.