Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind mindestens drei Mitglieder bestehend aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende oder der Schatzmeister.