Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassierer. Der 1. und 2. Vorsitzende sind jeweils alleine berechtigt, den Verein zu vertreten. Der Kassierer vertritt mehrheitlich. Die Vorstandsmitglieder sind befugt mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtgeschäfte abzuschließen.