Der geschäftsführende Vorstand imn Sinne des § 26 BGB (Vorstand) besteht aus: dem 1. Vorsitzenden, zugleich SLG-Leiter, dem Geschäftsführer, zugleich stellvertretender SLG-Leiter, dem Kassierer und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes, darunter dem SLG-Leiter, vertreten.