Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus mindestens 3 Mitgliedern, dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister(in). Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam.